Elternverein - theo-uelzen.de

Öffnet Homepage der Stiftung!
Der Elternverein und seine Stiftung


Die Theodor-Heuss-Realschule hat einen Elternverein , der vielfältige Aufgaben wahrnimmt. Für diese Aufgaben ist es wichtig, dass er eine materielle und ideelle Unterstützung erfährt.Jeder Elternteil sollte sich deshalb überlegen, ob er nicht durch eine Mitgliedschaft und einen finanziellen Beitrag, und sei dieser noch so klein, wesentliche Aufgaben zum Allgemeinwohl der Schule und auch gegenüber finanziell schwachen Schülern, mittragen kann.


Die Stiftung des Elternvereins


Um die Fördermöglichkeiten einmal an dieser Stelle klarzumachen; hier der Förderzweck der Stiftung, wie er in der Satzung festgelegt ist:


Der Zweck der selbstlos tätigen Stiftung ist gemeinnützig und besteht darin, den Schülerinnen und Schülern der Realschulen in Uelzen günstige Schullandheime, Klassenfahrten und Besuche von kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen zu fördern und Veranstaltungen zu ermöglichen sowie freiwillig zusätzliche Einrichtungen zu fördern, die der körperlichen und geistigen Fortbildung der Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb der Schule dienen.


Im Interesse einer gerechten Verteilung der von der Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel werden dabei Aufenthalte in Schullandheimen, Klassenfahrten und Besuche von kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur bis zu einem Betrag bezuschusst, der vom Vorstand in gesonderten Sitzungen, im Frühjahr, Sommer und Herbst im Detail beschlossen wird.


Zusätzliche Anschaffungen und Einrichtungen für die Schule sind von dem Eingehen finanzieller Verpflichtungen im Gesamtvorstand zu genehmigen.


Anschaffungen und Einrichtungen, für die Lernmittelfreiheit und/oder anderweitige Möglichkeit der Bezuschussung besteht, werden nicht gefördert.


Ebenfalls nicht gefördert werden Verbrauchsmaterialien.


Soweit der Satzungsauszug. Eine vollständige Fassung kann im Sekretariat eingesehen werden. Die Satzung des Elternvereins hat eine ähnliche Zwecksbestimmungsklausel.


Weitere Informationen zu den beiden Institutionen ermöglichen jeweils die Links im Text oben!