Gremien - theo-uelzen.de

Kein Titel
                      Lehrerpersonalrat
                      Frau Dr. Kerstin Koch (Vorsitzende)
                      Herr Volker Burghard
                      Frau Ria Ruhnau  
      Unbenanntes Dokument

      Schülersprecherteam (SV)

      Bogdan Koval 10d bogdankoval@yahoo.de
      Melissa Wendt 10a melissa.wendt@t-online.de
      Lara Besendahl 10b lara.venessa@hotmail.de
      Svea Constantin 10e svea.constantin@gmx.de
      Frank Maiwald 10a maiwaldfrank@yahoo.de
      Nathalie Hollek  
      Sarah El- Kadi 9d sarah-elkadi@hotmail.de
      Shannon Schramm 8d schrammstoem@t-online.de
      Vanessa Hollek 7d  
      Jenny Killian 9d Jennykillian@hotmail
      Ann-Katrin Müller 7d mller.annkatrin@yahoo.de
      Stan Dennis Schimdt 6a stan-dennis@web.de
      Jenni Wetsch 8a Jenniwetsch@google-mail.com

       

      Schüler in der Gesamtkonferenz

      Stan Dennis Schmidt 6a stan-dennis@web.de
      Vanessa Hollek 7d  
      Shannon Schramm 8d schrammstoem@t-online.de
      Sarah El- Kadi 9d sarah-elkadi@hotmail.de
      Svea Constantin 10e constantins@t-online.de
      Frank Maiwald 10a maiwaldfrank@yahoo.de
      Bogdan Koval 10d bogdankoval@yahoo.de

       

      Schüler in den Fachbereichskonferenzen

      Arbeit / Wirtschaft Bogdan Koval
      Frank Maiwald
      Nahalie Hollek
      10d
      10a
      9b
      GSW Sarah El-Kadi
      Jenny Killian
      9d
      9d
      Mathematik Sarah El- Kadi
      Jenny Killian
      9d
      9d
      MuKu

      Ann-Katrin Müller
      Vanessa Hollek

      7d
      7d

      Naturwissenschaften Jenni Wetsch
      Svea Constantin
      8a
      10e
      Religion, Werte und Normen Melissa Besendahl
      Melissa Wendt
      10b
      10a
      Sprachen
      (Deutsch, Englisch, Französisch,
      Italienisch, Russisch)
      Stan Dennis Schmidt
      Shannon Schramm
      6a
      8d
      Sport Stan Dennis Schmidt
      Jenni Wetsch

      6a
      8a

       

      Unbenanntes Dokument

      Mitglieder des Schulelternrates
      Schuljahr 2012 / 2013

      1. Vorsitzende:

      Stefanie Weiss
      Oskar-Wachler Weg 13
      29525 Uelzen

      6c
      Tel.:0581/97369239
      s.weiss@elternverein-theodorheuss.de

      Stellvertretender Vorsitzender

      Andreas Pape
      Douglasienweg 6a
      29525 Uelzen

      5b
      Tel.:0581/30491
      Andi-pape@gmx.de
      Beisitzer(in) Andreas Pape
      Martina Schultze
      5b
      s.o.
      Vertreter(in) des
      Schulelernrates
      für die Gesamtkonferenz
      1. Karen Billerbeck
      2. Sonja Bräckerbohm
      3. Heike Griep
      4. Anja Große
      5. Karin van der Kamp
      6. Ursula Lauer
      7. Susanne Löw
      8. Anke Rehn
      9. Martina Schultze
      10. Sabine Timm
      11. Jörg Winkler (Prietz)

      8b
      8d
      7b
      6a
      6b
      7a
      5c
      10c
      9b
      9b
      9c

      Stadtelternrat: Stefanie Weiss
      Oskar-Wachler-Weg 13, 29525 Uelzen

      Andreas Pape
      Douglasienweg 6a, 29525 Uelzen

      6c

      5b

      Tel.:0581-97369239
      s.weiss@elternverein-theodorheuss.de

      Tel.:0581-30491
      Andi-pape@gmx.de

      Kreiselternrat: Klaus-Dieter Hoffmann
      Eckermannstr.28, 29525 Uelzen

      Birgit Gercken
      Dietrichstr.15, 29525 Uelzen

       

       


      Tel.: 0581/75988
      Klaus-Dieter.Hoffmann@rbb-Bus.de


      Tel.: 0581/3895797
      Birgit.gercken@web.de

       

      Kein Titel

                Mitglieder des Schulvorstandes

                • Imke Pape (Vorsitzende)
                • T. Bettray
                • P. Felz-Renner
                • T. Seitschek-Flügge
                • J. Hoenecke
                • K. Koch
                • K. Wilke
                • Frau Krenz (Elternvertreter)
                • Frau Tietjen (Elternvertreter)
                • Frau Weiss (Elternvertreter)
                • Frank Maiwald (Schülervertreter)
                • Lara Besendahl (Schülervertreter)
                • Bogdan Koval (Schülervertreter)

       

      Ab dem 1.August 2007 gibt es in  Niedersachsen eine wesentliche Veränderung der Schullandschaft. Die Schulen in Niedersachsen sollen in eigenverantwortlicher Regie geführt werden.

      Auf dieser Seite werden Sie in unregelmäßigen Abständen etwas genauer informiert, als es in den Medien publiziert wird. So hat der niedrs. Landtag schon eine Reihe neuer Gesetze zu diesem Thema verabschiedet. Eine wesentliche Neuerung ist der Schulvorstand. Bis zum 31.7.2007 ist die Gesamtkonferenz das höchste Rechtsgremium einer Schule. Wesentliche Aufgaben der Gesamtkonferenz werden in Zukunft dem Schulvorstand übertragen. Die Gesamtkonferenz wird dann Beschlüsse fassen, die vornehmlich pädagogischer Art sind.

      Auszug aus dem Niedersächsisches Schulgesetz über den Schulvorstand ( §38a bis §38c)

      (Aus dem Gesetzestext sind nur die Passagen entnommen, die vorwiegend die Realschule betreffen.)

      § 38a Aufgaben des Schulvorstandes 

      (1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

      (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3. ( Anm. Eigenverantwortliche Schule)

      (3) Der Schulvorstand entscheidet über

      1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten     Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,

      2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

      3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23), ( Anm. Besondere Organisation )

      4. die Ausgestaltung der Stundentafel,

      5. Schulpartnerschaften,

      6. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107)

      7. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie

      8. Grundsätze für

      a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,  

      b) die Durchführung von Projektwochen,  

      c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und  

      d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.  ( Anm. s.o. )

       (4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen. 

       

      § 38b Zusammensetzung und Verfahren des Schulvorstandes

      (1) Der Schulvorstand hat bei Schulen mit

                     1. bis zu 20 Lehrkräften 8 Mitglieder,

                     2. 21 bis 50 Lehrkräften 12 Mitglieder,

                     3. über 50 Lehrkräften 16 Mitglieder.

      Dabei beträgt die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte die Hälfte und die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler jeweils ein Viertel der Mitglieder nach Satz 1. Die Anzahl der Lehrkräfte nach Satz 1 richtet sich danach, wie viele vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den an der Schule von allen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen. Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen auf  ja oder nein lautenden Stimmen. Hat eine Schule weniger als vier Lehrkräfte, so kann die Gesamtkonferenz beschließen, die Aufgaben des Schulvorstandes zu übernehmen, sofern sie für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ihre Zusammensetzung entsprechend den Sätzen 2 und 3 erweitert.

      (2) Der Schulvorstand an Grundschulen besteht aus ......

      (3) Der Schulvorstand besteht an Abendgymnasien, ......... 

      (5) Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte nach Absatz 1 sind die Schulleiterin oder der Schulleiter und die übrigen durch die Gesamtkonferenz bestimmten Lehrkräfte oder pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

      (6) Es werden gewählt die Vertreterinnen und Vertreter

      1. der Erziehungsberechtigten vom Schulelternrat,

      2. der Schülerinnen und Schüler vom Schülerrat,

      3. der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Gesamtkonferenz für zwei Schuljahre; dabei haben Stimmrecht nur die Mitglieder der Gesamtkonferenz nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis e.

      Für die Personen nach Satz 1 Nrn. 1 bis 3 sind auch Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu wählen. Die §§ 75 und 91 gelten entsprechend.

       (7) Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie oder er entscheidet bei Stimmengleichheit.

       (8) Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder berufen. 

       

       § 38c  Beteiligung des Schulträgers

      (1) Der Schulträger wird zu allen Sitzungen des Schulvorstandes eingeladen. Er erhält alle Sitzungsunterlagen. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers kann an allen Sitzungen des Schulvorstandes mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. Sie oder er nimmt nicht an den Abstimmungen teil.

       (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulträger über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

       (3) Die übrigen Rechte des Schulträgers bleiben unberührt."